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Datenschützer sieht bei Facebook einen Schutzauftrag für den Staat

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Gespeichert von manu am 29. Januar 2013 - 9:35

Der Datenschützer in Rheinland-Pfalz bleibt unerbittlich bei seinem „Rückkanalverbot“ für die Facebook-Seiten der Öffentlichen Verwaltungen. Er sieht die Privatsphäre und die Würde des Menschen bedroht und beruft sich auf einen Schutzauftrag für den Staat. Seine Einstellung hat er vor der Landespressekonferenz bekräftigt.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Edgar Wagner hatte erst jahrelang gemahnt, dass Behörden keine Facebook-Auftritte einrichten sollten.

Beim Wechsel des Ministerpräsidenten aber machte er mit einem Kompromiss den Weg frei, dass Verwaltungen im Land im Einklang mit den Vorstellungen der Datenschützer auf Facebook agieren können.

Der Kompromiss mit der Staatskanzlei soll auch als Vorlage dienen für Kommunen und Landesbehörden, die sich Fanseiten einrichten wollen.

Sein Konzept sieht ein „Rückkanalverbot“ vor, erläuterte Wagner im Interview: „Kommunikation auf der Seite soll nicht stattfinden“, sagte Wagner. „Das Ziel ist, dass auf der Seite möglichst wenig Interaktion stattfindet, damit wenige Nutzungsdaten erzeugt werden.“

Der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat inzwischen auf einer Pressekonferenz zur Nutzung von Facebook durch staatliche Stellen noch einmal deutlich gemacht, dass der Staat, seine Organe und seine Amtsträger Facebook nicht in gleicher Weise nutzen könnten wie die Bürgerinnen und Bürger.

Diese seien in ihrer Handlungsweise frei. Ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht erlaube es ihnen, Facebook zu nutzen oder davon Abstand zu nehmen.

Der Staat habe kein entsprechendes Grundrecht. Im Gegenteil: Er sei an die Grundrechte gebunden und habe die Gesetze zu beachten, auch und gerade dann, wenn er Facebook nutzen möchte.

„Bis die Gerichte für die nötige Klarheit gesorgt haben“

Diese Gesetze schränkten ihn ein, auch wenn dies nicht jedermann wahr haben möchte. Und sie schränken ihn eigentlich stärker ein, als es der Kompromiss vorsehe, der gegenwärtig mit der Staatskanzlei für die Betreibung der Facebook Fanseite vereinbart worden sei. Dieser umfasse unter anderem

» die Information der Nutzer,

» die Verringerung von Nutzungsdaten,

» Hinweise für die Nutzerinnen und Nutzer auf Möglichkeiten des Selbstdatenschutzes,

» die Förderung datenschutzfreundlicher Plattformen im Internet.

„Aus meiner Sicht ist dieser Kompromiss jedenfalls so lange akzeptabel, bis die Gerichte in einer unübersichtlichen Rechtslage für die nötige Klarheit gesorgt haben“, so Wagner.

Facebook habe zwei Seiten: Die eine Seite sei Ausdruck der Informationsgesellschaft und bringe diese auch voran. Die andere Seite bedrohe die Privatsphäre und damit letztlich auch die Würde der Menschen. Daraus ergebe sich ein Schutzauftrag für den Staat.

Diesen Auftrag, so Wagner, müsse der Staat auch bei der Nutzung von Facebook im Allgemeinen und bei der Einrichtung von Facebook Fanseiten im Besonderen beachten.

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