Betreiber von Facebook-Fanpages sind für die Datenverarbeitungen durch Facebook mitverantwortlich. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 5. Juni 2018. Was hat das für Konsequenzen? Sind auch andere Webseiten betroffen?
Arbeitnehmer sind nach einer Entscheidung des Thüringer Landesarbeitsgerichts grundsätzlich nicht verpflichtet, ihre private Mobilfunknummer beim Arbeitgeber anzugeben.
In einer Stellungnahme gaben sich die verbandsmäßig organisierten Datenschützer des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e. V. „not amused“ beim Thema Prism.
Der Datenschützer in Rheinland-Pfalz bleibt unerbittlich bei seinem „Rückkanalverbot“ für die Facebook-Seiten der Öffentlichen Verwaltungen. Er sieht die Privatsphäre und die Würde des Menschen bedroht und beruft sich auf einen Schutzauftrag für den Staat. Seine Einstellung hat er vor der Landespressekonferenz bekräftigt.