Teure Handykosten im Ausland waren lange Zeit gefürchtet. Bevor sie im Sommer 2017 wegfallen, ändert sich dieses Jahr noch einmal alles. Statt Festpreisen gibt es nun Minutenzuschläge. Was bedeutet das für Verbraucher? Und wo lauern versteckte Kosten?
Auslandsgebühren für Telefonate sind in der EU bald Geschichte. Seit Jahren fallen die Roamingkosten auf Druck der EU-Kommission. Doch bevor sie 2017 ganz abgeschafft werden, wird es noch einmal kompliziert. Ab dem 30. April gelten neue Gebühren, und wieder einmal ist alles anders. Gerade Flatratekunden sollten sich vor dem Urlaub über die Auslandspreise informieren. Eine Übersicht:
Änderungen beim Roaming 2016
Wer im Ausland mit seinem Handy telefoniert oder surft, muss bald kaum mehr als in seinem Heimtarif zahlen. Ab dem 30. April dürfen Mobilfunkbetreiber nur noch geringe Aufschläge auf die gebuchten Inlandstarife verlangen: Höchstens 5 Cent pro Minute für Anrufe, 2 Cent pro SMS oder 5 Cent pro Megabyte bei Datentarifen (alles plus Mehrwertsteuer). Wird man angerufen, kostet das noch maximal 1,2 Cent pro Minute. Die komfortablen Höchstpreise von rund 22 Cent pro Minute für ausgehende Anrufe, 6 Cent für eingehende Anrufe und 7 Cent pro SMS gelten dann nicht mehr.
Was gilt bei Flatrate-Tarifen?
Tatsächlich hat der Gesetzgeber zu Roaminggebühren bei Flatrates keine Regelung getroffen, sagt André Schulze-Wethmar vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (ECC). Möglich sei, dass Anbieter im Ausland nur die Aufschläge allein berechnen – garantiert sei dies aber nicht. Die Mobilfunkbetreiber könnten etwa in ihren Geschäftsbedingungen eine Klausel einfügen, dass Flatrates nur in Deutschland gelten. Dann würde im Ausland auf Minutenbasis abgerechnet, erklärt Schulze-Wethmar. Nach Sicht von Miriam Rusch-Rodosthenous von der Verbraucherzentrale NRW zeige dies, dass es bei Roaminggebühren weiter Schlupflöcher geben könnte. Verbraucher sollten sich vor dem Urlaub nach den Kosten erkundigen, sagt sie. Manche Anbieter haben bereits reagiert. In einigen Flatrate-Tarifen sind mittlerweile Auslandskontingente enthalten, oder die gebuchten Tarife gelten auch im EU-Ausland – in einigen Tarifen gibt es gar keine Roaminggebühren mehr.
Wann kommt das Ende der Roaming-Gebühren?
Am 15. Juni 2017 fallen die Zusatzgebühren komplett weg. Ganz in trockenen Tüchern ist die Regelung allerdings noch nicht: Die Mobilfunkbetreiber könnten bei der EU noch Ausnahmeregeln aushandeln, falls sie auf den Kosten sitzen bleiben sollten. „Für den Verbraucher kann eine solche Regel bedeuten, dass Roaminggebühren in einer bestimmten Form doch noch erhoben werden könnten“, sagt Carola Elbrecht vom Verbraucherzentrale Bundesverband.
Gibt es Ausnahmeregelungen?
Wer eine SIM-Karte aus dem Ausland mit billigeren Tarifen auch zu Hause nutzen möchte, muss weiter mit Zusatzgebühren rechnen. Das sogenannte permanente Roaming könnte marktschädigend wirken, fürchtet die EU-Kommission. Daher dürfen Anbieter ab einer gewissen Menge an Anrufen, SMS oder Daten Aufschläge verlangen. Der günstige Vertrag aus England wäre in Deutschland auf Dauer also weniger attraktiv. Der Wegfall der Roaminggebühren heißt auch nicht, dass Anrufe von Deutschland ins EU-Ausland nun kostenlos sind.
Wo drohen weiterhin versteckte Kosten?
An zwei Stellen lauern noch versteckte Kosten. Einmal, wenn ohne entsprechenden Tarif viel Datenvolumen umgesetzt wird. Der IT-Verband Bitkom rät deswegen dazu, die Datenverbindung im Ausland manuell auszuschalten. So werden Kosten durch Datenübertragungen im Hintergrund minimiert. Vorsicht auch auf dem Wasser. Auf Kreuzfahrtschiffen gilt: Handy aus. „Roamingkosten gelten nicht für Schiffe oder im Flugzeug. Da gibt es keine Preishöchstgrenzen“, sagt Verbraucherschützerin Elbrecht. Der Grund: Die dortigen Schiffsnetze nutzen teure Satellitenverbindungen. Hierdurch können unbemerkt Kosten von bis zu 10 Euro pro Minute entstehen. Datenverbindungen sind noch teurer: In einem Fall hatte ein Mobilfunkbetreiber laut der Berliner Verbraucherzentrale bei einem Kreuzfahrtpassagier rund 21 Euro für ein Megabyte abgerechnet.
Gibt es weitere Ausnahmen?
An der Grenze zu Nicht-EU-Ländern – etwa zur Schweiz oder zur Türkei – könnte sich das Handy versehentlich in ein fremdes Netz einwählen. „Da greift die Regelung natürlich nicht“, sagt Schulze-Wethmar. Sie empfiehlt, an den EU-Außengrenzen die automatische Netzauswahl unbedingt auszustellen – und bei einem längeren Aufenthalt eine ausländische SIM-Karte zu kaufen.