Sie sind hier

Sitzt bald die gesamte Regierung auf der Anklagebank? Der Chaos Computer Club stellt Strafanzeige gegen die Bundeskanzlerin

Bild des Benutzers manu
Gespeichert von manu am 7. Februar 2014 - 11:08

Verbotene geheimdienstliche Tätigkeiten wirft der Chaos Computer Club der Bundesregierung vor. Nun hat er namentlich gegen die Kanzlerin Angela Merkel, den Innenminister und die Chefs von BND, MAD und Verfassungsschutz eine Strafanzeige erstattet.

Seit Monaten werden immer weitere Fakten zum Ausmaß geheimdienstlicher Aktivitäten ausländischer Dienste in Deutschland bekannt. Doch viel getan hat sich seitdem nicht.

Nun holt der Chaos Computer Club (CCC) zum großen juristischen Schlag aus, indem er zusammen mit der Internationalen Liga für Menschenrechte beim Generalbundesanwalt eine Strafanzeige gestellt hat. Diese richtet sich unter anderem gegen sämtliche Mitglieder der Bundesregierung – hier werden im Einzelnen die Bundeskanzlerin, die Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, Militärischen Abschirmdienstes sowie des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der Bundesminister des Inneren genannt. Zudem fasst sie auch US-amerikanischen, britischen und deutschen Geheimdienstagenten mit ein.

Der Vorwurf stützt sich laut CCC auf „verbotene geheimdienstliche Agententätigkeiten sowie Beihilfe hierzu, Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs und Strafvereitelung im Amt durch Duldung und Kooperation mit der NSA und dem GCHQ“.

Mit der Strafanzeige gegen die Bundesregierung sollen „die überfälligen Ermittlungen des Generalbundesanwalts angestoßen werden“. Der CCC ist überzeugt, dass die Verantwortlichen in den Nachrichtendiensten und in der Bundesregierung die verbotenen geheimdienstlichen Tätigkeiten nicht nur geduldet, sondern aktiv und in erheblichem Umfang gefördert und somit Beihilfe geleistet haben.

Snowden als Zeuge angefordert

„Jeder Bundesbürger ist von der massenhaften geheimdienstlichen Ausforschung seiner Kommunikationsdaten betroffen. Dagegen schützen ihn allerdings unsere Gesetze und bedrohen diejenigen mit Strafe, die eine solche Ausforschung zu verantworten haben“, erläutert Dr. Julius Mittenzwei, Jurist und langjähriges Mitglied des CCC, das Vorgehen. „Entsprechend sind Ermittlungen des Generalbundesanwalts geboten, gar eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit. Es ist bedauerlich, dass gegen die Verantwortlichen und die Umstände ihrer Straftaten nicht längst ermittelt wurde.“

Im Rahmen der Strafanzeige fordert der Club, dass Whistleblower Edward Snowden als sachverständiger Zeuge geladen wird, ohne dass er die Auslieferung in die USA befürchten muss. Snowden hatte die massenhafte geheimdienstliche Überwachung und offensive Angriffe auf informationstechnik publik gemacht und befindet sich derzeit im Asyl in Russland.

Quelle: