Über eine Klage von Verbraucherschützern wegen des „Gefällt mir“-Buttons von Facebook verkündete heute das Düsseldorfer Landgericht seine Entscheidung.Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen den Bekleidungshändler Peek & Cloppenburg Klage eingereicht, weil das soziale Netzwerk schon beim Aufrufen von Websites Daten über das Surfverhalten des Kunden bekomme.
Der Nutzer erfahre aber von der Verwertung seiner Daten für Werbezwecke nichts und müsse dafür nicht einmal bei Facebook registriert sein. Das widerspreche deutschen und europäischen Datenschutzstandards, die eine Weitergabe stets nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Nutzer erlaubten.
Unternehmen müssten den Seitenbesucher über die Weitergabe von Daten aufklären, erklärte das das Düsseldorfer Landgericht am Mittwoch und unterstützte damit die Ansicht der Verbraucherschützer. Die Integration des „Like“-Buttons verletze Datenschutzvorschriften, weil dadurch unter anderem die IP-Adresse des Nutzers ohne ausdrückliche Zustimmung an Facebook weitergeleitet werde, hieß es in der Begründung des Urteils.
„Keiner weiß, was Facebook mit den Daten macht“, sagte Rechtsanwältin Sabine Petri von der Verbraucherzentrale. Sie sei zufrieden mit dem Urteil. Unternehmen könnten sich nicht einfach aus der Verantwortung ziehen, indem sie auf Facebook verweisen.
Bei Peek & Cloppenburg ging es um die Website Fashion ID (Az. 12O 151/15). Mittlerweile muss der Nutzer dort Social-Media-Dienste explizit aktivieren und stimmt damit zu, „dass Daten an die Betreiber der sozialen Netzwerke übertragen werden“. Insgesamt hatte die Verbraucherzentrale NRW sechs Unternehmen wegen des „Like“-Buttons abgemahnt.